Helmuth Renzler
banner5
banner4
IF

Meine REDE zum Landeshaushalt 2022

HR Dez21 2

Rede des Landtagsabgeordneten Helmuth Renzler zum Landeshaushalt im Rahmen der Generaldebatte am 15. Dezember 2021 im Südtiroler Landtag

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrter Herr Landeshauptmann,

werte Mitglieder der Landesregierung,

geschätzte Kolleginnen und Kollegen,

gleich zu Beginn meiner Rede möchte ich feststellen, dass wir uns anlässlich dieses Haushaltes mit einer der größten Krisen der letzten Jahrzehnte befassen müssen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen unbedingt alles in unserer Macht stehende unternehmen, um so gut wie möglich aus dieser Pandemie herauszukommen. Wir können in diesen Zeiten nicht normal unsere Tätigkeiten als Abgeordnete weiterführen. Die Bevölkerung zählt auf uns und deshalb tragen wir eine sehr hohe Verantwortung.

Corona hat die ganze Welt fest im Griff. Und somit stehen nicht nur wir, sondern alle politischen Vertreter weltweit in der Verantwortung, nach den besten Lösungen zu suchen. Die Menschheit muss zusammenrücken, denn nur mit vereinten Kräften ist es möglich, so unbeschadet wie möglich aus dieser Krise zu kommen.

Mit diesen einleitenden Worten möchte ich auf den vorliegenden Landeshaushalt überleiten und dazu zunächst einige Grundsatzgedanken aufwerfen:

Wie bereits im letzten Jahr stellt die Coronakrise auch für den heurigen Landeshaushalt eine große Herausforderung dar. Es gilt unzählige Bereiche zu unterstützen und gleichzeitig einen guten Ausgleich und eine gerechte Verteilung der Gelder zu finden.

Dieser Haushalt wird ein Balanceakt, der uns Abgeordneten alles abverlangt. Wir müssen unsere gesamte Energie aufbringen, um einen guten und gleichzeitig sozial gerechten Haushalt auf die Beine zu stellen. Dabei gilt es Prioritäten zu beachten, welche absolut in nachstehender Reihenfolge berücksichtigt werden müssen:

  • Die Gesundheit unserer aller ist oberstes Gebot und alles andere muss diesem untergeordnet werden.
  • Dann folgt als nächste Priorität die soziale Sicherheit.
  • Und erst danach können dann – falls noch genügend Finanzmittel zur Verfügung stehen – auch andere Forderungen erhoben werden.

Zunächst möchte ich daran erinnern, dass wir als die politisch Verantwortlichen gleichzeitig auch die Garanten für eine soziale Sicherheit der Bevölkerung sind.

Und hier haben sichere Arbeitsplätze oberste Priorität. Ich werde nicht aufhören zu fordern, dass die Politik hier gemeinsam mit den Unternehmen und mit der Wirtschaft Akzente setzen muss, insbesondere, um Arbeitsstellen sowohl für die Jungen als auch für ältere Mitarbeiter zu garantieren. Die Wirtschaft muss auch jetzt und in Zukunft einen Teil der Ausbildungskosten für ihre Fachkräfte übernehmen, denn es geht nicht an, dass dafür nur der Steuerzahler aufkommen muss.

Eigenverantwortung ist das Wort der Stunde, und diese gilt auch für die Wirtschaft, die für die Ausbildung ihrer Fachkräfte in Zukunft vermehrt die Verantwortung übernehmen muss. Die durch diese Maßnahmen freiwerdenden Ressourcen können dann anderweitig eingesetzt werden.

Aber auch eine gute Ausbildung und gleiche Chancen für Männer und Frauen – unabhängig von Herkunft und Religion – sind unerlässlich. Grundsätzlich ist es wichtig, ein gutes Umfeld und optimale Rahmenbedingungen, und das nicht nur für Unternehmen, sondern auch für die Arbeitnehmer zu schaffen.

Wir Arbeitnehmer-Vertreter der Südtiroler Volkspartei werden auch weiterhin unsere ganze Energie dafür einsetzen, um die Arbeitnehmer zu entlasten und die Kaufkraft ihrer Löhne zu steigern.

Dies vorausgeschickt werde ich nun auf einige wesentliche Punkte des vorliegenden Haushalts eingehen.

Der von Ihnen – verehrter Herr Landeshauptmann – vorgestellte Haushalt kann im Großen und Ganzen als ausgewogen, aber leider NICHT ALS SOZIAL GERECHT bezeichnet werden. Ich stelle weiters auch fest, dass dieser Haushalt übersichtlich und verständlich ist. Damit kann ich der Landesregierung bescheinigen, dass uns hier im Landtag ein gut ausgearbeiteter, bürgernaher und transparenter Gesetzentwurf vorgelegt wurde.

Ich möchte hervorheben, dass ausreichend Mittel in den Bereichen Bildung und Gesundheit vorhanden sind, aber leider zu wenige im Bereich Soziales. Dies werte ich als teilweise positiv, denn Bildung und Gesundheit sind gemeinsam mit dem Bereich Soziales die Grundsäulen einer solidarischen Gesellschaft und deshalb zahlt sich eine Investition in diesen Bereichen immer aus. Hier gilt es auch in den nächsten Jahren genügend Mittel zur Verfügung zu stellen. Diese Bereiche dürfen – und ich betone nochmals: DÜRFEN! unter keinen Umständen vernachlässigt werden.

Für den Haushalt des Vorjahres wurde anfänglich ein Betrag mit einem Umfang von rund 6,4 Milliarden Euro bereitgestellt. Der jetzige Haushalt mit einem Gesamtvolumen von über 6,5 Milliarden Euro ist ebenfalls sehr hoch – um nicht zu sagen, der Höchste in der Geschichte Südtirols – und deshalb ist unsere Verantwortung als Abgeordnete umso größer, diesen Haushalt genau zu analysieren.

Einleitend möchte ich ein Thema aufwerfen, das mir sehr wichtig ist. Mehr als ein Drittel der Bevölkerung unseres Landes befindet sich in Rente oder Pension. Uns ist allen bekannt, dass der Kaufkraftverlust nicht nur die Arbeitnehmer, sondern vor allem auch die Rentner betrifft. Nur mit dem Unterschied, dass die Rentner – im Vergleich zu den Angestellten, welche durch Vertragsverhandlungen periodisch ihre Löhne anpassen – keine Möglichkeit haben, den Verlust auszugleichen.

Laut verschiedener Hochrechnungen der Generalbuchhaltung des Staates betrugen die Rentenausgaben im Jahr 2020 insgesamt 17,1% des Bruttoinlandproduktes und werden sich im Jahr 2022 auf 16,1% des Bruttoinlandproduktes reduzieren. Mittel- und Langfristig rechnet man im Jahr 2027 mit einer Ausgabe mit 15,7% des Bruttoinlandproduktes, im Jahr 2044 mit 16,6%, im Jahr 2050 mit 15,8% und im Jahr 2070 mit 13,3% des Bruttoinlandproduktes.

Wichtig ist, dass der prozentuelle Anteil für die Ausgaben für die Renten vom Bruttoinlandprodukt vor allem von der Entwicklung des Bruttoinlandproduktes abhängt und nicht so sehr von den einzelnen Rentenleistungen.

Das bedeutet folglich, dass je stärker das Wirtschaftswachstum in den nächsten Jahren ist, desto geringer der prozentuelle Anteil der Rentenausgaben des Bruttoinlandproduktes sein wird, und zwar unabhängig davon, wie lange die Bezugsdauer der einzelnen Renten ist und nach welchem Berechnungssystem sie berechnet werden. Somit ist verständlich, warum das Wirtschaftswachstum noch verstärkt gefördert werden muss, um dadurch vor allem auch vernünftige Rentenbeträge und Fürsorgeleistungen und deren finanzielle Abdeckung zu garantieren.

Für das Jahr 2022 sieht der Staat bei den Renten einen Inflationsausgleich von lediglich 1,7% für Renten von unter 2.500€ brutto monatlich vor, höhere Einkommensklassen erhalten prozentuell noch weniger.

Hier muss die Gesellschaft solidarisch sein. Alle müssen dazu beitragen, dass sich die Situation der Rentner nicht noch mehr verschlechtert, sondern verbessert.

Deshalb fordere ich die Landesregierung auf, finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um den Menschen mit einer zu geringen Rente auch weiterhin eine finanzielle Stabilität zu garantieren sowie dafür zu sorgen, dass das garantierte Lebensminimum den heutigen Realitäten angepasst und erhöht wird bzw. die Berechnungsparameter dafür abgeändert werden, verbessert und der heutigen Realität angepasst werden. Ich behalte mir vor, zu diesem Aspekt gegebenenfalls einen entsprechenden Beschlussantrag einzureichen. Des weiteren behalte ich mir vor, im Laufe der nächsten Monate einen Beschlussantrag einzureichen welcher vorsieht, die staatlichen Inflationsangleichungen der Pensionen und Renten, auf der Grundlage unserer Zuständigkeit staatliche Maßnahmen zu ergänzen und aufzustocken, an die reale Landesinflation anzupassen und dies über ein Abkommen mit der Gesamtstaatlichen Rentenversicherungsanstalt NISF/INPS umzusetzen.

Nun ein paar Worte zu IRAP und IRPEF. Dass der Steuersatz IRAP für Betriebe angehoben wird, finde ich richtig und notwendig. Es ist für mich nicht ganz verständlich, wenn maßgebliche Wirtschaftsvertreter Sturm dagegen laufen und dabei vergessen zu sagen, dass sie die derzeit reduzierten Steuersätze nur deshalb erhalten hatten, weil sie sich im Gegenzug mit der Pflegesicherung einverstanden erklärt hatten. Ohne eine solche Reduzierung wären Sie mit einer steuerfinanzierten Pflegesicherung nicht einverstanden gewesen. Aber auch hier haben sich die Umstände geändert. Damals wurde nämlich die IRAP Steuer auch auf die Anzahl der Mitarbeiter berechnet und somit im Prinzip eine ungerechte Steuer war, wird sie jetzt auf die Betriebsgewinne, bereinigt von den Personalkosten, berechnet. Dies bedeutet somit, dass vor allem Betriebe mit großen Gewinnen einen kleinen Beitrag für die Allgemeinheit und das Sanitätswesen leisten müssen, während der größte Teil unserer Kleinunternehmen nur einen sehr geringen Steuerbetrag durch die IRAP bezahlen wird.

Weiters ist der regionale IRPEF Zuschlag auf die Einkommen zu erwähnen, wo die No-Tax-Area von 35.000 Euro in Zukunft nicht angetastet werden darf und auch keine weitere Erhöhung dieser Zusatzsteuer für ein wenig besser verdienenden mehr zulässig ist, da schon jetzt zusätzlich dieser Steuersatz bei Gutverdienern erhöht wurde, was ich leider nicht so ohne weiteres gutheißen kann, da dadurch wieder einmal, wenn auch nur ein kleiner Teil davon, die Mittelschicht der lohnabhängigen Arbeitnehmer getroffen wird. Es gilt auch in diesem Zusammenhang, dass eine verstärkte Bekämpfung der Steuerhinterziehung und Beitragshinterziehung benötigt wird, denn wenn alle richtig und korrekt ihre Steuerschulden bezahlen, schlussendlich dann Alle weniger bezahlen und hier kann das Land sicherlich einiges dazu beitragen.

In meinen vergangenen Reden habe ich es immer als „nicht arbeitnehmerfreundlich“ bezeichnet, dass hier nichts unternommen wird. Die Mittelschicht der Arbeitnehmer ist jene Bevölkerungsgruppe, die als einzig wahrer Nettozahler bezeichnet werden kann und im Gegenzug nie – ABER AUCH NIE! – wirklich spürbare Steuervorteile oder sonstige Entlastungen für ihre hohen gezahlten Steuern erhalten hatte oder schlimmer noch, wie bei der Ausarbeitung des jetzigen Haushaltes angedacht wurde, weiter erhöht hätte werden sollen. Dies konnte abgewehrt werden und ich nehme meine Rede zum Anlass, mich dafür hier öffentlich bei Ihnen – Herr Landeshauptmann – zu bedanken. Alle anderen Bevölkerungsschichten, außer die Rentner und Pensionisten, profitieren hingegen von diesen von den Arbeitnehmern eingezahlten Steuern und lachen insgeheim über die Geduld und Blauäugigkeit der braven Steuerzahler.

Nun aber scheint es, als gehen wir versuchsweise in die richtige Richtung. Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist der richtige Weg in Richtung soziale Gerechtigkeit, und zwar Steuererhöhungen bei Betriebsgewinnen und Steuerreduzierung auf lohnabhängiger Arbeit. Dies auch unter Berücksichtigung zukünftiger Maßnahmen, welche der italienische Staat erlassen wird.

Auch beim Personal der Landesverwaltung gibt es noch einige große Baustellen. Einmal ist das Durchschnittsalter mit fast 50 Jahren schon sehr hoch. In den nächsten 10 Jahren wird beinahe fast die Hälfte der Angestellten in Rente gehen. Deshalb müssen wir unbedingt handeln. Wir müssen die öffentliche Verwaltung für die Jungen attraktiv machen. Es sind Anreize zu schaffen, damit sich die Berufsneulinge und -einsteiger für einen Job beim Land interessieren.

Einen interessanten Anreiz für den zukünftigen Einstieg von jungen Menschen sehe ich im Smart Working. Die öffentliche Verwaltung hat in den letzten 2 Jahren bewiesen, dass die Dienstleistungsangebote auch in Zeiten eines hohen Anteils an Smart Working aufrechterhalten werden kann.

In vielen Bereichen kann Smart Working als innovative Arbeitsform eingesetzt werden. Dies zum einen, um die Produktivität und den Umsatz eines Unternehmens zu steigen. Andererseits kann eine Arbeitsstelle dadurch attraktiver gemacht werden.

Wir leben in einer technologischen Zeit und sollten die zur Verfügung stehenden Ressourcen so gut wie möglich nutzen. Durch eine sinnvolle Regelung des Smart Working werden sich zukünftig sicherlich viele Vorteile ergeben.

Ich mache jetzt einen kleinen Sprung zu den Vertragsverhandlungen im öffentlichen Dienst. Dort geht nämlich leider immer wieder ein Aspekt verloren. 

Dieser Aspekt betrifft die Lehrerinnen und Lehrer, die im Staatsdienst stehen und seit mehr als einem Jahrzehnt auf eine adäquate Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation warten. Die Minderbehandlung einer Gruppe kann im Sinne einer gerechten Gleichbehandlung nicht mehr länger hingenommen werden und es müssen äußerste Anstrengungen unternommen werden, damit auch diese, für unsere Gesellschaft so wichtige Gruppe, ihre Leistung anerkannt bekommt sieht und die Anhebung Ihrer Gehälter unmittelbar umgesetzt wird.

Diese Lehrpersonen haben sich auch aufgrund ihres großen Verantwortungsbewusstseins in diesen Zeiten zurückgehalten und auf eine korrekte und konkrete Vorgangsweise der Landesseite und der Gewerkschaften vertraut. Hier ist endlich zu handeln, und zwar ohne Kompromiss und ohne weitere Verzögerungen. Mir ist klar, dass die im heurigen Landeshaushalt vorgesehenen Mittel viel zu gering sind um die Forderung der Staatslehrer, ihre Entlohnung mit jenen den Landeslehrer gleichzustellen, zu erfüllen. Andererseits wurden aber die berechtigten Forderungen der Staatslehrer schon im Landeshaushalt 2021 zu wenig berücksichtigt und ihnen wurde versprochen, diese Mittel im Landeshaushalt 2022 zur Verfügung zu stellen. Da dies aber nur ungenügend erfolgt ist, bedeutet dies für mich, dass die Landesregierung auf diesem Gebiet sehr an Glaubwürdigkeit verloren hat und dies wirkt sich sicherlich katastrophal auf die Moral dieser Beamten aus. Mir reicht es nicht, wenn der dafür zuständige Landesrat sagt, dass je nach Fortschritt der Verhandlungen zu den normativen Teilen der Verträge der Staatslehrer die Mittel schon gefunden werden.

Das bedeutet für mich somit ganz einfach: Entweder ist das Assessorat des zuständigen Landesrates mit zu viel Geldmittel ausgestattet oder die Verhandlungen des normativen Teiles der Verträge wird so lange bis zum neuen Haushalt des Jahre 2023 hinausgezögert. Beide Varianten sind nicht akzeptabel. Andererseits ist mir auch klar, dass bei der Angleichung der Löhne der Staatslehrer an die Löhne der Landeslehrer auch über die Arbeitszeit, die Abfertigung und verschiedenen Produktionsprämien sowie den Sozialabgaben zu sprechen sein wird. Allerdings hätte man deshalb im heurigen Landeshaushalt die entsprechenden Mittel vorsehen müssen und schon im Vorfeld eine genaue Kostenanalyse einer solchen Maßnahme vornehmen müssen. Dies ist leider nicht geschehen und ich sehe mich leider gezwungen, dies auf äußerste zu kritisieren. Eine solche Vorgehensweise kann nur zu einem unbefriedigenden Ergebnis führen.

Erlauben sie mir bei dieser Gelegenheit auch auf einen untragbaren Zustand hinzuweisen, welcher alle Lohnverhandlungen im öffentlichen Dienst im Allgemeinen betrifft. Der finanzielle Teil von Vertragsverhandlungen im öffentlichen Dienst muss jeweils innerhalb 6 Monaten ab Verhandlungsbeginn abgeschlossen werden und die Verhandlungen müssen zeitlich regelmäßig erfolgen und hier haben wir als Land noch einen sehr großen Handlungsbedarf. Lohnerhöhungen oder Inflationsausgleiche können ihre positive Wirkung nur dann entfallen, wenn sie zeitnahe und schnell umgesetzt werden, denn alles andere führt nur zu hausgemachten Problemen und diese können wir in Zukunft sicherlich nicht mehr gebrauchen.

Es gibt dann noch einige Punkte, welche für mich als Arbeitnehmer-Vertreter von außerordentlicher Bedeutung sind. Einmal ist das die ZIG-MAL angekündigte – und meiner Ansicht nach längst überfällige – Reform der Wohnbauförderung und der Erlass eines entsprechenden neuen Gesetzes. Dieses wird von der Südtiroler Bevölkerung sehnlichst erwartet und ich hoffe, dass die entsprechenden Arbeiten zügig voranschreiten und auch entsprechend hohe Geldmittel zur Verfügung gestellt werden, wobei auch eine Überarbeitung der EEVE dringendst anzugehen ist, und zwar um diese wieder Arbeitnehmerfreundlich zu gestalten, wobei besonderes Augenmerk auf die Bewertung des Eigenbesitzes der Antragsteller sowie der Produktionsstätten inklusive Hotelbetriebe zu legen ist, denn hier müssen sehr viele Ungerechtigkeiten ausgeräumt und angepasst werden.

Vergessen dürfen wir weiters nicht das Pflegegeld. Dieses muss weiterhin im heutigen Ausmaß für ALLE steuerfinanziert bleiben und so ausbezahlt werden und jährlich automatisch der Inflation angepasst werden und es wäre wünschenswert, wenn im zukünftigen Haushaltsgesetz die zur Verfügung stehen finanziellen Mittel für jene Pflegefälle, welche nicht in öffentlichen Strukturen untergebracht und betreut werden – und das sind der größte Teil der Pflegefälle – getrennt und eigens angeführt werden, denn nur so ist ersichtlich, wie viel die private Pflege dem Land kostet und wo angesetzt werden muss, um die Pflegesicherung weiterhin zum Großteil steuerfinanziert zu gewährleisten. Leider haben wir diese Trennung bisher nicht vorgenommen und dies ist sehr Schade. Des weiteren gilt es, wenn der Staat einen Pflegefonds einführen wird, einen Teil davon auch für unsere Pflegesicherung von Rom einzufordern und dann diese Beträge zweckbinden für unsere Pflegesicherung und nicht für andere allgemeine Ausgaben.

Erlauben sie mir aber auch, dass ich ein paar Worte zu den finanziellen Forderungen der Wirtschaft, welche ja legitim aber moralisch nicht vertretbar sind, verliere:

Die Wirtschaft vertritt immer die Auffassung, die öffentliche Hand soll sich nicht an die Stelle der Unternehmen stellen und Unternehmer spielen. Gleichzeitig verlangt die Wirtschaft aber auch, dass öffentliche Unternehmen, welche Gewinn erwirtschaften privatisiert werden und die Beteilungen der öffentlichen Hand abgestoßen werden und nur jene Bereiche von der öffentlichen Hand verwaltet werden sollen, bei welchem man von vorherein weiß, dass sie nicht wirtschaftlich arbeiten können.

Ich bin auf jeden Fall für eine Unterstützung der Wirtschaft, aber diese muss mit Maß und Ziel erfolgen und darf AUF KEINEN FALL zu Lasten anderer Haushaltskapitel erfolgen. Wenn die derzeitige Notsituation uns auch nichts Gutes gebracht hat, hat sie uns doch deutlich vor Augen geführt, dass unsere Wirtschaft sehr einseitig und schwach aufgestellt ist und dass wir in Zukunft – auch bei den Förderungen – hier viel mehr differenzieren müssen, um unser Land in Zukunft nicht allzu abhängig von einzelnen Sektoren zu machen und ich beneide die Landesregierung nicht um diese Aufgabe. Das ständige Jammern der Wirtschaftsverbände und derer politischen Vertreter wird langsam aber sicher nicht nur lästig, sondern auch untragbar, wenn andererseits jedes Jahr immer neue Rekordzahlen erzielt werden. Ein wenig Mäßigung bei den Forderungen täte hier sicherlich nicht schaden.

Bevor ich zum Abschluss komme, möchte ich noch auf die finanzielle Unterstützung sozial benachteiligter Menschen zu sprechen kommen. Diese Kategorie muss unbedingt berücksichtigt werden. Es müssen alle Mittel ausgeschöpft und bereitgestellt werden, damit schwächere Kategorien nicht unter die Räder kommen.

Eine ausgewogene soziale Fürsorge ist existentiell für eine Sozialgesellschaft. Südtirol hat in Vergangenheit bewiesen, dass die Menschen im Vordergrund stehen. Es gibt eine Vielzahl von Sozialhilfeunterstützungen für Menschen in Not.

Die sozialen Unterstützungsmaßnahmen dürfen im Haushalt auf keinen Fall gekürzt, sondern müssen vielmehr aufgestockt werden! Es muss den Menschen auch in den nächsten Jahren möglich sein, ein menschenwürdiges Leben zu leben, und zwar unabhängig von der gesellschaftlichen Stellung jedes einzelnen und seines Lebensalters.

Alle Bereiche im Haushalt sind wichtig. Man muss aber entscheiden, welche Bereiche Priorität haben. Nicht alle Finanzierungen sind lebensnotwendig.

Im Landeshaushalt darf deshalb AUF KEINEN FALL beim Sozialen gespart werden. Eine gerechte Verteilung der Geldmittel ist nämlich die Basis für sozialen Frieden in unserem Land. Es ist unbedingt notwendig, dass auch den Menschen mit geringeren finanziellen Mitteln ermöglicht wird, ein eigenständiges und finanziell abgesichertes Leben zu leben. Die derzeit noch fehlenden Mittel für das Soziale im dem zu behandelnden Haushalt müssen mit dem Nachtragshaushalt bereit gestellt werden.

Ich möchte hier aber auch zu bedenken geben, dass ich den Eindruck habe, dass wir uns in vielen Bereichen langsam aber sicher zu einer Gesellschaft entwickeln, die nicht mehr auf Leistung beruht, sondern sehr oft auf Beihilfen durch das Land angewiesen ist bzw. diese auch erwartet. Das kann es mittelfristig aber nicht sein, denn eine gesunde Gesellschaft hat als Basis NICHT Beitragsvergaben in den verschiedensten Formen, sondern muss auf Arbeit, Leistung, gerechter Entlohnung und Eigenverantwortung fußen und nicht von Zuschüssen der öffentlichen Hand abhängen, so wie dies heute leider oft der Fall ist.

Des weiteren muss auch weiterhin für Jugendliche und junge Erwachsene die finanzielle Unterstützung seitens des Landes beim Bau oder Kauf einer Eigentumswohnung gewährleistet werden.

Somit möchte ich nun zum Abschluss kommen und möchte Ihnen, Herr Landeshauptmann, sowie den Mitgliedern Ihrer Regierung und den zuständigen Beamten für ihre Bemühungen bei der Erstellung des vorliegenden Haushaltsvoranschlags danken.

Ich bin mir sicher, dass es uns gelingen wird, auch die von mir geforderten Verbesserungen umzusetzen, wobei ich mir natürlich vorbehalten werde, laufend weitere Forderungen im Interesse der Arbeitnehmer, der Senioren und der sozial Schwächeren einzubringen.

Vielen Dank

Auf Facebook teilen