Helmuth Renzler
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Entscheidungshilfe für die Landesregierung: SVP ArbeitnehmerInnen fordern die grundlegenden Rechtsätze der italienischen Verfassung bei Unterstützungsmaßnahmen anzuwenden!

Amhof und Renzler web

Am Dienstag entscheidet die Südtiroler Landesregierung über die Kriterien der Vergabe von 500 Millionen Euro an Unterstützungsmaßnahmen. Dabei wollen die SVP ArbeitnehmerInnen die Südtiroler Landesregierung bei der schwierigen Entscheidungsfindung unterstützen. Sie weisen dabei auf die grundlegenden Rechtsätze der ersten vier Artikel der italienischen Verfassung hin welche besagen: Italien ist eine demokratische, auf die Arbeit gegründete Republik, wobei sie die Erfüllung der unabdingbaren Pflichten politischer, wirtschaftlicher und sozialer Solidarität fordert wobei alle Bürger ohne Unterschied der persönlichen und sozialen Verhältnisse gleich sind. Es ist Aufgabe der Republik, die Hindernisse wirtschaftlicher und sozialer Art zu beseitigen, welche der wirksamen Teilnahme aller Arbeiter an der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Gestaltung des Landes im Wege stehen und schlussendlich: Die Republik erkennt allen Staatsbürgern das Recht auf Arbeit zu und es werden die Bedingungen gefördert, durch die dieses Recht verwirklicht werden kann.

„Zu diesen Grundprinzipien der italienischen Verfassung, die den Mitgliedern der Südtiroler Landesregierung ja bestens bekannt sind, gesellt sich aber noch ein weiteres universelles Grundrecht hinzu und dies ist die Würde des Menschen, die unantastbar ist“, so die Landtagsabgeordneten Helmuth Renzler und Magdalena Amhof.

Die finanziellen Mittel, die der Südtiroler Landesregierung zur Verfügung stehen, sind begrenzt. Gerade deshalb gilt es diesen Grundsätzen Rechnung zu tragen und weise Entscheidungen zu treffen. Die ArbeitnehmerInnen in der SVP fordern deshalb die gleichen Bedingungen für die Gewährung von Unterstützungsmaßnahmen wie sie für die Wirtschaftsunterstützungsmaßnahmen gelten sollen, auch für die Lohnabhängigen. Wenn für die Unternehmen und Betriebe einzig der Umsatzrückgang als Förderungskriterium herangezogen wird, so muss dasselbe auch für die Lohnabhängigen gelten, sprich als Unterstützungskriterium wird nur der Rückgang des Einkommens und nicht auch das Familienvermögen herangezogen.

Unterstützungsmaßnahmen müssen zielgerichtet sein

„Klar muss aber auch sein, dass die Unterstützungsmaßnahmen zielgerichtet sein müssen und das Geld auch schnell dort ankommen muss, wo es wirklich gebraucht wird und das sind bei den Lohnabhängigen vor allem jene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Arbeitslosengeld beziehen, in Lohnausgleichskasse oder gar schon arbeitslos geworden sind und somit ohne finanzielle Unterstützung da stehen. Das gilt auch für alle jene Selbständigen, die seit geraumer Zeit keine Tätigkeit mehr ausüben können und somit ohne Einkommen sind“, so der Abgeordnete Helmuth Renzler und seine Kollegin und Vorsitzende der SVP-Arbeitnehmerinnen Magdalena Amhof.

Auf Grund der beschränkten Mittel müssen die Unterstützungsmaßnahmen zuerst für die Lohnabhängigen, welche eine einzige Arbeitstätigkeit ausüben und für Unternehmen im Haupterwerb angedacht werden, bevor Lohnabhängige und Unternehmen im Nebenerwerb berücksichtigt werden können. Die Berechnung der Unterstützungsmaßnahmen der Unternehmen darf nicht allein auf den Rückgang der Umsätze des letzten Jahres beruhen, sondern muss auf der Berechnung des durchschnittlichen Umsatzes der letzten drei Jahre fußen. Auf jeden Fall muss die Eigenkapitalsituation mit in die Bewertung einfließen. Ein unabrückbares Prinzip ist bei den Unterstützungsmaßnahmen, dass eine Förderung nur gewährt werden kann, wenn sich das Unternehmen oder der Arbeitgeber gleichzeitig verpflichtet seine lohnabhängigen Mitarbeiter zu 100 Prozent weiter zu beschäftigen.

Unterstützungsmaßnahmen sind keine Fürsorgemaßnahmen

Unterstützungsmaßnahmen sind keine Fürsorgemaßnahmen und die beiden Sachverhalte dürfen auch nicht vermischt werden, denn es geht hier auch um die Würde der ArbeitnehmerInnen.

„Keine leichte Aufgabe für die Landesregierung, aber die SVP ArbeitnehmerInnen sind überzeugt davon, dass die Landesregierung hier den oben geschilderten Grundsätzen Rechnung tragen und die zur Verfügung stehenden Geldmittel nach diesen Prinzipien einsetzen wird. Die Landesregierung wird bei ihren Entscheidungen all dem gerecht werden, im Sinne der Solidarität und der derzeitigen Notsituation“, so die beiden SVP- Abgeordneten Renzler und Amhof abschließend.

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