Helmuth Renzler
banner5
banner4
IF

Renzler informiert sich über die Gehälter der Lehrpersonen

OLYMPUS DIGITAL CAMERA

Für die Lehrkräfte der Grund-, Ober- und Berufsschulen sind für die Mehrarbeit bei Prüfungen entsprechende Prüfungszulagen vorgesehen. Anders ist die Situation bei Mittelschullehrern, für die dafür keine Zulagen vorgesehen sind. Aus diesem Grund hat sich der Landtagsabgeordnete und SVP-Arbeitnehmervertreter Helmuth Renzler über die aktuelle Gehaltssituation der Lehrpersonen erkundigt.

Auf Initiative von Helmuth Renzler wurde in der Fragestunde im Landtag am 3.3.2020 über die Gehälter der Mittelschullehrer gesprochen. Im Vergleich zu Grund-, Ober- und Berufschullehrern müssen die Mittelschullehrer aufgrund der Mittelschulprüfung mehr Wochen im Jahr arbeiten. Während für die Lehrkräfte der Grundschulen sowie anderer Schulen bei Prüfungen entsprechende Zulagen vorsehen sind, ist dies bei den Mittelschullehrern nicht der Fall.

„Diese Ungleichbehandlung wurde mir vor kurzem zugetragen. Deshalb sah ich mich verpflichtet, die Landesregierung nach dem aktuellen Stand zu befragen“, so der Landtagsabgeordnete in einer ersten Reaktion.

Aktuelle Situation in Südtirol

Einleitend hat Landesrat Philipp Achammer mitgeteilt, dass Lehrpersonen der Mittelschulen mit 20 Wochenstunden dieselbe Unterrichtsverpflichtung wie die der Oberschulen haben. Grundschullehrer hingegen haben mit 22 Wochenstunden eine höhere Unterrichtsverpflichtung. Es wird aber festgehalten, dass die Arbeitszeit über diese Unterrichtsverpflichtung hinausgeht, da neben dem Unterricht auch Sitzungen, Planungsaktivitäten und Vor- und Nachbereitung des Unterrichts anfallen.

Weiters wurde rückgemeldet, dass staatliche Bestimmungen eine Vergütung für Kommissionen einer staatlichen Abschlussprüfung der Oberschulen vorsehen. Die Vergütungen für die staatliche Abschlussprüfungen der Unterstufe wurde hingegen vor über 20 Jahren abgeschafft.

Diese nationalen Bestimmungen enthalten zwar für die Autonome Provinz Bozen eine Schutzklausel. Dennoch ist es nicht möglich, eine vom Gesetz abweichende Bestimmung einzuführen. Dies weil das Land einerseits nur Durchführungsbestimmungen zu den Gesetzen der Staatsprüfungen erlassen kann. Andererseits wäre eine andere Regelung unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung des Lehrpersonals problematisch.

Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit Überarbeitung des Kollektivvertrags

Seit etwa einem Jahr beschäftigt sich eine technische Arbeitsgruppe mit Vorschlägen zur Überarbeitung des der kollektivvertraglichen Bestimmungen zur Arbeitszeit der Lehrpersonen. Ziel ist es, eine Vereinheitlichung in mehreren Bereichen zu erreichen. Eine Mehrbelastung der Mittelschullehrer wurde dort bisher aber nicht thematisiert.

„Die Antworten des Landesrates haben aufgezeigt, dass noch einiges an Klärungsbedarf besteht. Wir werden am Thema dranbleiben und gegebenenfalls erneut intervenieren“, fasst der Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler zusammen.

Auf Facebook teilen