Helmuth Renzler
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Zukünftige Pensionierungen??

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Zurzeit wird wieder heftig über die Notwendigkeit neuer Maßnahmen auf dem Gebiet der Rentengesetzgebung diskutiert. Es geht vor allem darum, ein flexibles Renteneinstiegsalter einzuführen und weitere notwendige Maßnahmen, welche zu einer Korrektur der derzeit geltenden Bestimmungen führen soll, einzuleiten.
Ein flexibles Renteneinstiegsalter ist unbedingt notwendig, denn durch die geltenden Bestimmungen, schaffen es viele zukünftige Rentner und Pensionisten nicht mehr bis zum Renteneintrittsdatum weiter zu arbeiten und zum Anderen wird es mit den heute geltenden Bestimmungen für Jugendliche immer schwieriger eine fixe Arbeitsstelle zu finden. Der römischen Regierung ist dieser Sachverhalt durchaus bewusst und ist deshalb bemüht Lösungen zu finden. Ein sehr ernstzunehmender Vorschlag ist die Einführung der APE und wird von vielen als Lösung ihres Renteneintrittsproblems angesehen. Aber …
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Achtung!

Wenn man diese Maßnahme beanspruchen will, um früher als vorgesehen in Pension gehen zu können, bedeutet dies aber gleichzeitig auch, dass man eine Kürzung der eigenen Rente in Kauf nehmen muss und zwar für insgesamt 20 Jahre. Es gibt nun verschiedene Hochrechnungen wie sich eine solche Maßnahme auf den einzelnen Rentner auswirken wird. Nachstehend nun einige Beispiele:

Ein Arbeiter, welcher sich entscheidet die maximal vorgesehenen 3 Jahre früher in Rente zu gehen, dem werden dann voraussichtlich für 20 Jahre lang monatlich 400 Euro von seiner Rente abgezogen werden. Zu klären gilt es aber vorher noch wie hoch der angewandte Zinssatz sein wird sowie die Höhe der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten.  Letztere werden dann ausschlaggebend sein, ob ein solcher Schritt angestrebt werden kann oder nicht.
Laut heute bestehenden Vorschläge können im Jahr 2017 die 1951, 1952 und 1953 geborenen Versicherten von einer solchen Frühpensionierung gebrauch machen. Die nachstehenden Berechnungen erfolgen unter Anwendung eines Zinssatzes von 1,5 Prozent und ohne Berücksichtigung eventueller Abzugsmöglichkeiten:

BEISPIEL eins:

Ein Arbeitnehmer welcher im Jahr 1951 geboren wurde und mit einem Lebensalter von 65 Jahren und 7 Monaten in Frühpensionierung geht (also ein Jahr früher als bei den herkömmlichen Bestimmungen). Seine volle Rente würde im Monat 1.818 Euro betragen, aber wenn er dieses eine Jahr früher in Rente gehen würde, so bekäme er nur  mehr eine monatliche Rente von 1.781 Euro (für 13 Monatsrenten). Wenn er nun aber die APE beansprucht (notwendig damit er früher in Rente gehen kann), dann reduziert sich seine monatliche Rente 20 Jahre lang auf 1.698 Euro. Er bezahlt somit 20 Jahre lang 83 Euro monatlich für diese vorzeitige Altersrente zurück. In der Praxis bedeutet dies somit, dass der Arbeitnehmer – um ein Jahr früher in Rente gehen zu können – monatlich auf 120 Euro Rente verzichten muss, also auf 6,6 Prozent seiner Rente.

BEISPIEL zwei:  

Ein Arbeitnehmer welcher im Jahr 1952 geboren wurde und  zwei Jahre früher als mit den herkömmlichen Bestimmungen in Rente geht, der muss sich folgende Rechnung machen: Seine volle Rente würde im Monat 1.823 Euro betragen, aber wenn er zwei Jahre früher in Rente gehen würde, so bekäme er nur  mehr eine monatliche Rente von 1.742 Euro (für 13 Monatsrenten). Wenn er nun aber die APE beansprucht (notwendig damit er früher in Rente gehen kann), dann reduziert sich seine monatliche Rente 20 Jahre lang auf 1.552 Euro. Er bezahlt somit 20 Jahre lang 190 Euro monatlich für diese vorzeitige Altersrente zurück. In der Praxis bedeutet dies somit, dass der Arbeitnehmer – um ein Jahr früher in Rente gehen zu können – monatlich auf 120 Euro Rente verzichten muss, also auf 14,9 Prozent.

BEISPIEL drei: 

Ein Arbeitnehmer, welcher im Jahr 1953 geboren wurde und  3 Jahre und 4 Monate früher als mit den herkömmlichen Bestimmungen in Rente geht, der muss sich folgende Rechnung machen: Seine volle Rente würde im Monat 1.701 Euro betragen, aber wenn er diese 3 Jahre und 4 Monate früher in Rente gehen würde, so bekäme er nur  mehr eine monatliche Rente von 1.541 Euro (für 13 Monatsrenten). Wenn er nun aber die APE beansprucht (notwendig damit er früher in Rente gehen kann), dann reduziert sich seine monatliche Rente 20 Jahre lang auf 1.301 Euro. Er bezahlt somit 20 Jahre lang 241 Euro monatlich für diese vorzeitige Altersrente zurück. In der Praxis bedeutet dies somit, dass der Arbeitnehmer – um drei Jahre und 4 Monate früher in Rente gehen zu können – monatlich auf 400 Euro auf die volle Rente verzichten muss.

Dies sind nur erste Hinweise auf die bevorstehenden neuen Regelungen, eines ist jedoch bereits jetzt klar ersichtlich: Die zukünftigen Maßnahme, um früher in Rente gehen zu können, müssen vom ‚Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin’ zur Gänze selbst bezahlt werden. Ob sich die Inanspruchnahme dieser Maßnahme für den Einzelnen wirklich lohnt, kann erst errechnet werden, sobald der für das Rentendarlehen (APE) zu bezahlende Zinssatz und die steuerlichen Absetzbeträge festgelegt wurden. Wir werden zu einem späteren Zeitpunkt dann noch genauer darüber informieren.
So viel kann jetzt schon gesagt werden:

Es sollte niemand jetzt schon mit dieser Maßnahme spekulieren und sich darauf freuen früher in Rente gehen zu können, denn dies könnte dann für den Einzelnen zu einer herben Enttäuschung führen. Vorsicht ist somit das Gebot der Stunde!

Bozen, den 6. Juli 2016                                                          Helmuth Renzler

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