Helmuth Renzler
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Renzler kritisiert Landesrat Tommasini

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 STELLUNGSNAHME ZUR VORGESEHENEN NEUEN WOHNBAUFÖRDERUNG

Der Landtagsabgeordnete und SVP-ArbeitnehmerInnen Vorsitzende Helmuth Renzler betrachtet die Aussagen von Landesrat Cristian Tommasini hinsichtlich des neuen Wohnbauförderungsgesetzes äußerst kritisch und distanziert. Die Aussage, das Schwergewicht beim neuen Wohnbaugesetz  auf Sparen von Kulturgrund zu legen, stößt beim Landtagsabgeordneten Helmuth Renzler auf Unmut und Unverständnis. Es ist selbstverständlich dass Kulturgrund gespart werden soll und muss, aber dies darf nicht Einseitig zu Lasten der ArbeitnehmerInnen und Lohnabhängigen gehen. Es muss auch weiterhin für die ArbeitnehmerInnen möglich sein geförderten Baugrund für den Bau eines Eigenheimes zu erwerben und auch ein kleines Reihenhaus zu erstellen. Das neue Wohnbaugesetz muss in enger Abstimmung mit dem neuen Raumordnungsgesetz erfolgen wobei es weiterhin für ArbeitnehmerInnen möglich sein muss kostengünstigen, geförderten Baugrund zu erwerben. Wie dies geschehen kann werden die ArbeitnehmerInnen im Herbst mit eigenen Vorschlägen unmissverständlich aufzeigen. Auch nicht akzeptabel ist die Aussage des Landesrates, so der Landtagsabgeordnete Renzler, „Wer ein Reihenhaus will, kann es weiter haben, nur gibt es weniger Beitrag, als für Etagenwohnung“ denn dies würde wiederum zu einer großen Ungerechtigkeit zwischen der Landbevölkerung und den Bewohnern der Städte führen denn bekannterweise leben die meisten ArbeitnehmerInnen in den Städten in Kondominien und Etagewohnungen während es in den Landgemeinde eher Reihenhäuser sind und Kondominien nur im geringen oder gar ungenügenden Ausmaß zur Verfügung stehen. Was will man damit wohl erreichen? so Renzler, eine Bevorzugung der Stadtbewohner gegenüber der Landbevölkerung? Das kann und darf es aber nicht sein und wird auf keinem Falle, in dieser Form, die Zustimmung der ArbeitnehmerInnen erhalten. Die Aussagen von Landesrat Tommasini zum neuen Wohnbauförderungsgesetz enthalten aber auch viele gute und überprüfungswürdige Ansätze vor allem betreffend die neuen Wohnformen. Allerdings sind diese Vorschläge leider aber noch nicht ausgereift und müssen sicherlich noch ergänzt und vertieft werden. Klar muss es aber auch für die Zukunft sein: Bei der Wohnbauförderung darf es keine, wie auch immer genannte, Unterschiede zwischen Land- und Stadtbewohner geben und es ist vorrangig darauf zu achten, dass der geförderte Baugrund billiger wird und dadurch auch der Wohnungsbau und dies auch um die Abwanderung von ArbeitnehmerInnen aus den Landgemeinden in die Stadt zu verhindern. Sanierung und Anpassung von Altsubstanz ist wünschenswert und förderungswürdig aber nicht als ausschließliche Alternative zum geförderten Erwerb von Baugrund, so der Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der SVP-ArbeitnehmerInnen Helmuth Renzler.

 

Bozen, den 8. Juli 2016

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