Helmuth Renzler
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PENSIONIERUNG MIT EINEM LEBENSALTER VON 64 JAHREN IST NUN IM JAHR 2015, 2016 UND DARAUFFOLGENDEN JAHREN MÖGLICH

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PENSIONIERUNG MIT EINEM LEBENSALTER VON 64 JAHREN IST NUN IM JAHR 2015, 2016 UND DARAUFFOLGENDEN JAHREN MÖGLICH

Die Fornero-Rentenreform hat die Möglichkeit einer vorzeitigen Pensionierung für jene lohnabhängigen Arbeitnehmer der Privatwirtschaft,  welche die alte Quote 96 im Jahr 2012 erreicht haben, vorgesehen. Somit können heuer und im Jahr 2016 lohnabhängige Arbeitnehmer mit einem Lebensalter von 64 Jahren in Rente gehen sofern sie die nachstehenden  Voraussetzungen erfüllen.

Die lohnabhängigen Arbeitnehmer welche die alte Quote 96 innerhalb 31. Dezember 2012 (folglich ein Lebensalter von 60 Jahren bei gleichzeitig 36 eingezahlten Versicherungsjahren oder ein Lebensalter von 61 Jahren bei gleichzeitig 35 eingezahlten Versicherungsjahren) erreicht haben sowie nur für die in der Privatwirtschaft beschäftigten weiblichen Arbeitnehmerinnen welche innerhalb 31.12.2012 ein Lebensalter von 60 Jahren erreicht haben bei gleichzeitig eingezahlten mindestens 20 Versicherungsjahren können im Jahr 2015 mit einem Lebensalter von 64 Jahren und 3 Monaten und im Jahr 2016 mit einem Lebensalter von 64 Jahren und 7 Monaten in Rente gehen.

Für diese Gruppe von Arbeitnehmern hat die Monti-Fornero-Rentenreform aus dem Jahr 2011 die Möglichkeit vorgesehen mit einem Lebensalter von 64 Jahren die Rente beziehen zu können. Aber das vorgesehene Lebensalter von 64 Jahren ist keine fixe Voraussetzung sondern muss an die Erhöhung der durchschnittlichen Lebenserwartung angepasst werden. Im Dreijahreszeitraum 2013 – 2015 beträgt somit das notwendige Lebensalter, um diese Schutzbestimmung beanspruchen zu können, 64 Jahre und 3 Monate und erhöht sich im Jahr 2016 auf 64 Jahre und 7 Monate. Um diese Regel besser verstehen zu können, hier ein kleines Beispiel: Nehmen wir an ein lohnabhängiger Arbeitnehmer wurde am 7. Dezember 2012 60 Jahre alt und hatte zu diesem Zeitpunkt 36 Versicherungsjahre eingezahlt. Durch die hier beschriebene Schutzbestimmung kann dieser Arbeitnehmer nun seine vorzeitige Altersrente mit einem Anlaufdatum ab 1. August 2017 (Zeitpunkt an dem er 64 Jahre und 7 Monate alt wird) beziehen, also zwei Jahre früher als wenn er mit den normalen Bedingungen in Pension ginge.

Es sei hier nochmals daran erinnert dass diese Pensionierungsmöglichkeit nur für Lohnabhängige in der Privatwirtschaft gilt und somit weder von den öffentlich Bediensteten als auch von den Selbständigen beansprucht werden kann.

Eine weitere wesentliche Voraussetzung welche erfüllt sein muss, damit man diese Bestimmung beanspruchen kann,  ist jene welche vorsieht dass man am 28. Dezember 2011 als Lohnabhängiger beschäftigt gewesen sein muss. Lohnabhängige Arbeitnehmer welche in ihrem Rentenversicherungsauszug auch Versicherungszeiten als Selbständige (Bauern, Handwerker, Kaufleute usw.,) aufscheinen hab Dreijahreszeitraum, Schutzbestimmungen und diese auch für das Erreichen der Rentenvoraussetzungen bzw. die Rentenberechnung verwenden, benötigen für die Voraussetzungen um die von der Monti-Fornero-Reform vorgesehene Schutzbestimmung beanspruchen zu können, ein Jahr mehr an Lebensalter und Rentenversicherungsbeiträgen innerhalb 31.12.2012 als jene lohnabhängigen Arbeitnehmer deren Rentenversicherungsauszug sich zur Gänze aus Versicherungszeiten aus lohnabhängige Tätigkeit zusammensetzt. In der Praxis bedeutet in diesen Fällen dass innerhalb 31.12.2012 die alte Quote 97 erreicht werden muss wobei ein Mindestlebensalter von 61 Jahren notwendig ist.

Nicht immer werden diese Bestimmungen von den Mitarbeitern der Patronate und des NISF/INPS den Berechtigten auch erläutert und aufgezeigt und deshalb sollte sich jeder, der der Meinung ist diese Schutzbestimmung könnte auch auf ihn zutreffen, nochmal genauestens informieren.

Die notwendigen Voraussetzungen für den Anspruch dieser Bestimmungen hier nun nochmals in Kurzform zusammengefasst:

Geschlecht

Lebensalters- und Beitragsvoraussetzungen welche innerhalb 31.12.2012 erreicht werden müssen

Notwendiges Lebensalter um die vorzeitige Rente beziehen zu können

Männlich

Quote 96 (ein Lebensalter von 60 Jahren und 36 Versicherungsjahren oder ein Lebensalter von 61 Jahren bei gleichzeitig eingezahlten 35 Rentenversicherungsjahren)*

64 Jahre und 3 Monate innerhalb 31.12.2015; 64 Jahre und 7 Monate nach dem 31.12.2015**

Weiblich

Ein Lebensalter von 60 Jahren und mindestens 20 Rentenversicherungsjahre

64 Jahre und 3 Monate innerhalb 31.12.2015; 64 Jahre und 7 Monate nach dem 31.12.2015**

  • *Quote 97 (ein Lebensalter von 62 Jahren und 35 Versicherungsjahre oder ein Lebensalter von 61 Jahren und 36 Versicherungsjahren) wenn man für die Voraussetzungen und für die Rentenberechnung auch Versicherungszeiten als Selbständiger verwendet;

  • ** Wegen der Anpassung an die durchschnittliche Erhöhung der Lebenserwartung von 4 Monaten ab 1. Jänner 2016;

  • Für alle aber gilt auch: Man muss am 28.12.2011 als Lohnabhängiger beschäftigt und versichert gewesen sein.

Bozen, den 16. August 2015                                                Helmuth Renzler

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