Helmuth Renzler
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STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG (21.3.2013) zum sozialen Wohnungsbau in der Europäischen Union

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STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG (21.3.2013) zum sozialen Wohnungsbau in der Europäischen Union

Es wäre sicherlich interessant zu wissen, welche von diesen Maßnahmen in Südtirol umgesetzt wurden bzw. noch umgesetzt werden

Verfasser der Stellungnahme: Salvatore Caronna

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  hebt hervor, dass das Europäische Parlament bei der Bekämpfung von Ausgrenzung und Armut eine wichtige Rolle gespielt und dafür gesorgt hat, dass der soziale Wohnungsbau auch nach den neuen Verordnungen über die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds – wie bisher – förderfähig bleibt, damit ausgelotet werden kann, wie mit innovativen Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene weitere Synergieeffekte erzielt und Partnerschaften gebildet werden können; hält es für dringend notwendig, dafür zu sorgen, dass gezielt die EU-Länder unterstützt werden, die mit einem Anstieg der Arbeitslosigkeit und mit Armut konfrontiert sind; ermutigt daher die Mitgliedstaaten und alle Beteiligten, Investitionen in den sozialen Wohnungsbau in den nationalen Reformprogrammen und in den strategischen Schwerpunkten der Partnerschaftsabkommen für den Planungszeitraum 2010-2014 eine zentrale Stellung einzuräumen;

2.  fordert die Kommission auf, klarzustellen, was unter sozialem Wohnungsbau zu verstehen ist, und sich dabei auf den Erfahrungsaustausch der Mitgliedstaaten über bewährte Maßnahmen zu stützen und zu bedenken, dass der soziale Wohnungsbau (häufig wegen wechselnder Prioritäten) in den Mitgliedstaaten, den Regionen und den Kommunen unterschiedlich aufgefasst und betrieben wird;

3.  begrüßt die Vorschläge der Kommission für das Legislativpaket mit Verordnungen über die Kohäsionspolitik nach 2014, in denen umfassend dafür gesorgt wird, dass die Ziele der Strategie „EU 2020” erreicht werden, d. h. intelligentes, nachhaltiges und volle gesellschaftliche Teilhabe ermöglichendes Wachstum zu schaffen, u. a. dadurch, dass vorrangig Investitionen in Energieeffizienz getätigt werden, die erneuerbaren Energieträger gefördert werden, der Klimawandel bekämpft wird und integrierte Stadt- und Raumplanungsmaßnahmen vorangetrieben werden, beispielsweise durch eine von der jeweiligen Kommune angestoßene lokale Entwicklung (community-led local development –CLLD) und integrierte Investitionen im jeweiligen Umland (integrated territorial investment – ITI), sowie durch Maßnahmen zur Förderung einer sozialen und solidarischen Wirtschaft und zur Beseitigung von Ausgrenzung und Armut sowie der Ungleichheit in Bezug auf die Gesundheit, indem marginalisierten Gemeinschaften und anderen schutzbedürftigen und sozial benachteiligten gesellschaftlichen Gruppen wie Obdachlosen, Frauen, älteren und behinderten Menschen Zugang zu hochwertigen Wohnungen und sozialen Dienstleistungen zu erschwinglichen Preisen verschafft wird; weist darauf hin, dass der Bau und die Sanierung von Sozialwohnungen – die gegebenenfalls auch erdbebenfest zu machen sind – mit der Entwicklung der öffentlichen und sozialen Infrastruktur Hand in Hand gehen sollte, gleichzeitig aber der Zersiedlung ein Riegel vorzuschieben ist;

4.  fordert die Mitgliedstaaten auf, unter Beachtung des Prinzips der Partnerschaft und der Mehrebenen-Governance, die kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften und alle Partner sowie deren Verbände einzubeziehen – zumal die Bürger sich in erster Linie an diese wenden –, um im Rahmen der Partnerschaftsabkommen und der operationellen Programme möglichst gemeinsam und aufeinander abgestimmt die Prioritäten und die Modalitäten für die Inanspruchnahme der Mittel aus dem Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Bereich des sozialen Wohnungsbaus in ländlichen Gebieten und in kleinen und mittelgroßen Städten festzulegen; ist der Auffassung, dass durch größere Synergien zwischen den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds die nachhaltige Entwicklung benachteiligter oder ländlicher Gebiete gefördert und so ihrer isolierten Lage und der Landflucht entgegengewirkt werden könnte, damit nicht nur den nachteiligen Folgen einer Gettoisierung vorgebeugt würde, sondern auch eine stärkere soziale Durchmischung stattfinden und der soziale Zusammenhalt sowie die Gleichstellung der Geschlechter gestärkt würde;

5.  fordert die Europäische Investitionsbank auf, in enger Absprache mit den lokalen und regionalen Behörden die Investitionen in den sozialen Wohnungsbau zu erhöhen;

6.  hält die Investitionen in den sozialen Wohnungsbau für einen wichtigen Faktor, weil sie Maßnahmen aus anderen Politikfeldern ergänzen und sich positiv auf die Wirtschaft vor Ort auswirken, denn dadurch werden Wachstum und Arbeitsplätze geschaffen, eine uneingeschränkte soziale Teilhabe ermöglicht und die Verarmung bekämpft, ortsansässige Kleinst- und Kleinbetriebe unterstützt und die berufliche Mobilität gefördert; außerdem dient es dem das Wohlbefinden des Einzelnen und dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt im Allgemeinen, wenn die Wohnungen sich in einem Zustand befinden, der der Gesundheit förderlich ist; hält es in diesem Zusammenhang für notwendig, dass ausgelotet wird, welche Methoden sich bewährt haben, und diese dann festgelegt werden, um die Kapazitäten der Lokal- und Regionalbehörden zu stärken und ihre Fortschritte bei der Umsetzung dieser Methoden zu bewerten;

7.  ist der Ansicht, dass durch die Investitionen in den sozialen Wohnungsbau die wirtschaftspolitische Steuerung im Allgemeinen sowie der soziale, wirtschaftliche und regionale Zusammenhalt in Europa im Besonderen angemessen, konkret und effizient gestärkt wird, indem das Problem der Immobilienblasen angegangen wird und Spekulationen im Wohnungsbau und deren negative Folgen auf die Gesellschaft und die makroökonomische Stabilität bekämpft werden, besonders angesichts der sozialen Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise, der Haushaltskürzungen und der geringen Wachstumsrate in der EU;

8.  weist darauf hin, dass Wohnraum ein hohes soziales Gut ist, der in der besonderen Verantwortung der Mitgliedstaaten, der Regionen und der lokalen Gebietskörperschaften steht; diese sollten deshalb alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, um Mittel und Wege zu finden, wie erschwingliche und energieeffiziente Wohnungen gebaut und wie die Diskriminierung bei der Zuteilung von Sozialwohnungen beseitigt sowie die Verfahren zur Beantragung und Vergabe dieser Wohnungen vereinfacht werden können, wobei der besonderen Lage benachteiligter Personen Rechnung zu tragen ist;

9.  hält das Vorgehen der Europäischen Union, benachteiligte soziale Schichten insbesondere bei der Bereitstellung von Wohnungen zu unterstützen, angesichts der in Europa, und vor allem in den neuen Beitrittsländern bestehenden sozialen Ungleichgewichte für äußerst wichtig.

 Bozen, den 2. August 2015                                                                                                  Helmuth Renzler

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