DIE RENTEN UND PENSIONEN WERDEN IM JAHR 2015 UM 0,30% ERHÖHT
Keine Erhöhung für die monatlichen Rentenbeträge die 3.006 Euro übersteigen.
Die Kaufkraft der Renten schwindet immer mehr und dies ist eine gegebene Tatsache. Laut letzten ISTAT Daten beträgt die Inflation in Italien für das Jahr 2014 ca. 0,30 Prozent. Dies bedeutet somit, dass die Pensionen und Renten nur geringfügig um einige Euro angeglichen werden. Es ist sehr schwierig einem Rentner welcher 1.000 Euro brutto (ca. 865 Euro Netto) an monatlicher Rente bezieht zu erklären dass er für das Jahr 2015 nur eine monatliche Bruttoerhöhung von 3 Euro erhalten wird und dies weil das Statistikamt ISTAT festgestellt hat, dass im Jahr 2014 die Preise faktisch nicht angestiegen sind. Für die Mindestrentner beträgt die monatliche Erhöhung ihrer Rente für das Jahr 2015 ganze 1,50 Euro. Durch diese Maßnahmen ist es weiter nicht verwunderlich, wenn unsere Senioren sich immer schwerer tun mit ihrem Einkommen bis zum Monatsende auszukommen. Deshalb steigt die Anzahl der armutsgefährdeten Senioren in Südtirol auch rapide an und deshalb müssen auf Landesebene Maßnahmen gesetzt werden welche dazu beitragen die Altersarmut zu verhindern bzw. einzuschränken.
Gesamtbruttobetrag welcher im Dezember 2014 bezogen wurde | Prozentuelle Erhöhung im Jahr 2015 | Maximale monatliche Erhöhung | |
Bis zu 3 mal den Betrag der Mindestrente | 1.502,64 Euro | 0,30%(100% des ISTATindexes) | 4,50 Euro |
Bis zu 4 mal den Betrag der Mindestrente | Zwischen 1.502,64 und 2.003,52 Euro | 0,285%(95% des ISTATindexes) | 5,71 Euro |
Bis zu 5 mal den Betrag der Mindestrente | Zwischen 2.003,52 und 2.504,40 Euro | 0,225%(75% des ISTATindexes) | 5,63 Euro |
Bis zu 6 mal den Betrag der Mindestrente | Zwischen 2.504,40 und 3.005,28 Euro | 0,15%(50% des ISTATindexes) | 4,50 Euro |
Über 6 mal den Betrag der Mindestrente | Über 3.005,28 Euro | 0,135%(45% des ISTATindexes) bis zu 3.005,28 Euro. Keine Erhöhung für den Anteil der über 3.005,28 Euro liegt | 4,06 Euro |
Die neuen für das Jahr 2015 auszuzahlenden monatlichen Rentenbeträge
Rentenart | Jahr 2014 | Jahr 2015 |
Sozialrente | 368,52 Euro | 369,63 Euro |
Sozialgeld | 447,17 Euro | 448,51 Euro |
Mindestrente | 500,88 Euro | 502,38 Euro |
Solidaritätsbeitrag bei sehr hohen monatlichen Renten
Inhaber hoher Renten müssen weiterhin einen monatlichen Solidaritätsbeitrag bezahlen. Das Ausmaß dieses Beitrages ist unterschiedlich. Je höher die monatliche Rente, desto höher der Solidaritätsbeitrag.
Der Solidaritätsbeitrag beträgt für das Jahr 2015:
6% für den jährlichen Betrag der 91.160,16 Euro übersteigt (14 Mal den Mindestrentenbetrag);
12% für den jährlichen Betrag der 130.228,80 Euro übersteigt (20 Mal den Mindestrentenbetrag);
18% für den jährlichen Betrag der 195.343,20 Euro übersteigt (30 Mal den Mindestrentenbetrag).
Bozen, den 11.12.2014 Helmuth Renzler