Helmuth Renzler
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Das Jahr 2014: Neue notwendige Lebensalters- und Beitragsvoraussetzungen für den Bezug einer Rente oder Pension

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Das Jahr 2014: Neue notwendige Lebensalters- und Beitragsvoraussetzungen für den Bezug einer Rente oder Pension

Lohnabhängige Frauen welche in der Privatwirtschaft beschäftigt sind können erst 18 Monate später in Rente gehen als bisher. Aber auch bei der vorzeitigen Altersrente müssen 1 Monat mehr an Rentenversicherungsbeiträgen eingezahlt werden.

Trotz Aussagen römischer Minister das Renteneintrittsalter bzw. die Beitragsvoraussetzungen teilweise auf die vor der letzten Rentenreform (Monti-Forner) geltenden Bestimmungen zurückzusetzen, ist bis heute diesbezüglich noch nichts geschehen und es werden deshalb weiterhin die von der Monti-Forner-Reform eingeführten Bestimmungen angewandt. Die Änderungen betreffen vor allem das für den Bezug einer Altersrente notwendige Lebensalter der Frauen während sich für die Männer gegenüber 2013 bei den Altersrenten nichts ändert und bei der vorzeitigen Altersrente, so wie dies auch bei den Frauen der Fall ist, 1 Monat mehr an eingezahlten Rentenversicherungsbeiträgen notwendig sind. Man kann somit als Mann im Jahr 2014 eine Altersrente mit einem Lebensalter von 66 Jahren und 3 Monaten und eine vorzeitige Altersrente mit 42 Jahren und 6 Monaten an eingezahlten Versicherungsbeiträgen beanspruchen. Für die Frauen hingegen bedeuten die neuen Voraussetzungen somit das sie ab 1. Jänner 2014 eine vorzeitige Altersrente mit 41 Jahren und 6 Monaten an eingezahlten Rentenversicherungsbeiträgen beanspruchen können während für den Bezug einer Altersrente nachstehende Voraussetzungen erfüllt werden müssen wobei  mindestens 20 Rentenversicherungsjahre angereift sein müssen. Das Anlaufdatum der Rente ist der 1. Tag des darauffolgenden Monates an welchem die Voraussetzungen erfüllt werden. Voraussetzung ist aber auch, dass bei lohnabhängiger Arbeitstätigkeit das Arbeitsverhältnis gekündigt wird.

NOTWENDIGE LEBENSALTERSVORAUSSETZUNGEN FÜR DEN BEZUG EINER ALTERSRENTE FÜR DIE FRAUEN

Jahr Öffentlich Bedienstete Lohnabhängige in der Privatwirtschaft Selbständige (Kauffrauen, Bäuerinnen, Handwerkerinnen usw.)
2014 66 Jahre und 3 Monate 63 Jahre und 9 Monate 64 Jahre und 9 Monate
2015 66 Jahre und 3 Monate 63 Jahre und 9 Monate 64 Jahre und 9 Monate
2016 66 Jahre und 7 Monate 65 Jahre und 7 Monate 66 Jahre und 1 Monat
2017 66 Jahre und 7 Monate 65 Jahre und 7 Monate 66 Jahre und 1 Monat
2018 66 Jahre und 7 Monate 66 Jahre und 7 Monate 66 Jahre und 7 Monate

 

Es gilt somit nur mehr zu Hoffen, das die italienische Regierung der großen Arbeitslosigkeit bei älteren Mitarbeitern Rechnung trägt und endlich ernst macht mit der Ankündigung für diese Versicherten verträgliche Rentenlösungen zu finden.

 

Bozen, den 2. Jänner 2014                                                     Helmuth Renzler

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